Am Ende der Lehrzeit wird der Lernerfolg im Qualifikationsverfahren (QV) überprüft. Dadurch wird festgestellt, ob der/die Lernende über die in der Bildungsverordnung vorgegebenen Handlungskompetenzen verfügt.
Das QV um fasst folgende Prüfungsaufgaben:
- Praktische Arbeiten «Werkstück grau» mit Fachgespräch
- Praktische Arbeiten «Werkstück grün» mit Fachgespräch
- Allgemeinbildung
